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Wir haben sicher alle noch die Nachrichten im Kopf, wo Kinder Freitags unentschuldigt die Schule nicht besucht haben, um auf "Demonstrationen" vor dem Weltuntergang zu warnen. Damals waren die Lehrer oft an vorderster Front, diejenigen zu sanktionieren, die gegen den Trend weiterhin auf Unterrichtung bestanden und in der Schule blieben.
Dann wissen wir ja auch, dass die Schule ihren Unterricht auf politische Weisung gern mal aussetzt und sich dabei keinen Deut drum kümmert, ob Eltern in der Lage sind, so etwas mit ihren beruflichen Verpflichtungen zu koordinieren.
Nun ist es so weit, dass die Schule sich weigert, bestimmte Kinder zu benoten und dies dann als unentschuldigten Fernbleibens interpretiert, selbst wenn das Kind mit den Eltern persönlich in der Schule erscheint. Wir haben diesbezüglich folgendes Schreiben erhalten:
Besonders feinfühlig fand ich den Schlusssatz. Man kann nicht sagen, dass nicht an das Rundum-Wohlfühlgefühl der Eltern gedacht würde, wenn es heisst: "Wenn Sie sich mit der gewählten Anrede nicht zutreffend angesprochen Fühlen, teilen Sie uns bitte mit, wie Sie zukünftig angesprochen werden möchten."
Hier der Vollständigkeit wegen unsere Antwort:
Sehr geehrte ...
wir haben Ihre Schreiben vom 15.11.2021 erhalten, in denen uns unterlassene Sorge für den Schulbesuch unserer Töchter Ilka und Lioba vorgeworfen wird.Natürlich nehmen wir zu dieser Beschuldigung Stellung, wir sind dem bereits in einer Mail am 8.11.2021, sowie in einem persönlichen Gespräch in der Schule am 9.11.2021 nachgekommen, am letztgenannten Termin war Ilka zudem in der Schule anwesend.
Unsere Auffassung ist die des VGH München vom 12. April 2021, wonach es keinen Zwang zu Corona-Tests gibt. Indirekt wird das auch in dem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitung vom 8.10.2021 bestätigt, was auch in unserem persönlichen Gespräch thematisiert wurde.
Durch die Versorgung unserer Kinder mit Schulmaterialien und dem intensiven Kontakt der Klassenlehrer zu unseren Kindern, sehen wir diese bestens von der Schule betreut und in Bezug auf den Lehrstoff auf dem aktuellen Stand.
Dass insbesondere Ilka nicht, bzw. mit ungenügend benotet wird, halten wir für ein Versäumnis der Schule, wodurch die gesetzlich verankerte Beschulungspflicht durch die Verantwortlichen nicht vollumfänglich gegeben ist. Es liegt also unserer Ansicht nach kein unentschuldigtes Fehlen der Kinder vor, welches wir als Eltern zu verantworten hätten, sondern eine staatliche Schikane, vermutlich aus der Motivation heraus, den Testdruck auf jene zu erhöhen, die ihr Recht auf Freiwilligkeit wahrnehmen.
Sollten Sie aufgrund abweichender Rechtsauffassung einen Bußgeldbescheid gegen uns veranlassen, werden wir diesem widersprechen und uns mit allen gegebenen juristischen Mitteln dagegen wehren.
Mit freundlichen Grüßen ...