„Ich mach da nicht mit“ lautete ein bekannter, von Gunnar Kaiser ins Leben gerufener Hashtag, der vor allem Betroffene der Corona-Maßnahmen zu Zivilcourage aufgerufen hat.

Als Eltern von vier Kindern, zwei davon schulpflichtig und zwei weitere im Kindergarten, hatten wir uns schon im Vorfeld Gedanken gemacht, wie wir mit konkreten Vorgaben umgehen und was wir im Rahmen allgemeiner Verordnungen den Kindern an Last auferlegen können, bzw. wo wir evtl. rote Linien sehen.

Nicht wenige der ständig wechselnden Vorgaben stellten sowohl für die Kinder als auch für uns Eltern eine kaum zu bewältigende Herausforderung dar und immer wieder haben wir uns gefragt, ob hier bewusst eine Rechtsunsicherheit geschaffen wurde, oder ob hier bloß ein völliges Unverständnis in Bezug auf kindliche Bedürfnisse und Verhaltensweisen vorlag.

Wie sonst ist es beispielsweise zu erklären, dass man Spielplätze freigab, dabei aber Abstandsregeln einforderte. Kein Kind kann im Spiel, auf einem Klettergerüst, einer Rutsche oder auf ähnlichen Geräten den Abstand zu anderen beachten. Und wie soll man als Eltern verhindern, dass Kinder ihre Getränke und evtl. auch weitere Lebensmittel in einem unbeobachteten Augenblick weiterreichen?

Wer sein Kind mit auf einen Spielplatz nahm, musste das Begehen einer Ordnungswidrigkeit quasi in Kauf nehmen und ein etwaiges Bußgeld einplanen. Wollte man dieses Risiko vermeiden, war man als Eltern der Buhmann, der trotz offizieller Erlaubnis, den Kindern das Freizeitvergnügen nahm.

Die kreativen Köpfe in den Amtsstuben mit ihren ausführenden Organen hatten derweil nichts zu befürchten, egal, wie sehr ihre Pläne gegen Anstand und Moral verstießen oder gar juristisch zu beanstanden waren: als Sachbearbeiter waren sie persönlich nicht betroffen.

Schulpflicht vs. Unterrichtspflicht

 

Während Eltern meist nach bestem Wissen versucht haben, die aktuellen Vorgaben einzuhalten, und dabei den Spagat bewältigen mussten, ihre Kinder möglichst stressfrei durch den Alltag zu führen, schienen sich die staatlichen Stellen an keine Regeln gebunden zu fühlen.

So herrscht in Deutschland nicht nur Schul- sondern auch Unterrichtspflicht, was während des ständigen Hin und Her zwischen Distanz und Wechselunterricht oft unterging. Eltern mussten sich ständig umstellen, es war nicht planbar, ob und wann die Kinder zur Schule mussten, wie sie zu Hause zu betreuen waren. Alles wurde kurzfristig entschieden, ohne Rücksicht auf Geschwister, Arbeitgeber oder sonstige Verpflichtungen.

Lehrer und Schulen waren mit den Verordnungen völlig überfordert. Besonders ältere Lehrkräfte taten sich schwer, auf einmal mit Videokonferenzen Schüler zu erreichen, per Mail zu kommunizieren und neue Onlineplattformen zu bedienen. Nicht selten wurde ausgefallener Unterricht nachträglich einfach zum Distanzunterricht erklärt, um eigene Versäumnisse zu kaschieren.

Wir Eltern halfen wo wir konnten, unterrichteten unsre Kinder neben dem Berufsalltag daheim und kamen den Schulen in allen erdenklichen Anliegen entgegen, selbst dort, wo Regeln aufwändig zu befolgen, und nicht immer rational nachvollziehbar waren.

Doch dann kam alles anders. Nachdem sich viele Kinder und Familien an den Distanzunterricht gewöhnt hatten, der Tagesablauf halbwegs eingestellt war, sich Lerngruppen gebildet hatten und der eine oder andere sogar die Vorteile des sogenannten „Homeschoolings“ erkannte, insbesondere wenn Kinder zu Hause mit weniger Aufwand deutlich bessere Lernfortschritte machten, als vorher in der Schule, zog der Staat die Notbremse. Positive Erfahrungen durch das Aussetzen der Unterrichtspflicht, das durfte nicht sein.

Vom erlaubten zum verbotenen Distanzunterricht

 

Auf einmal mussten die Kinder wieder zurück in den sogenannten „Präsenzunterricht“. Ein äußerlicher Grund war nicht festzustellen, aber der politischen Situation geschuldet gab es dennoch ein paar Anpassungen: Es wurden symptomunabhängige regelmäßige Corona-Schnelltests vorgeschrieben und es herrschte durchgehender Zwang zum Tragen einer medizinischen Maske.

In unserer Familie führte das zu angespannten Diskussionen. Eine Maske wollte gerade unsere jüngere Tochter auf keinen Fall tragen. Es ist schon kaum im Bus oder auf Reisen mit ihr durchzusetzen, dass sie Mund und Nase ordentlich bedeckt und wenn man sich mit Kindern auskennt, kann man sich vielleicht vorstellen, wie eine trotzende Sechsjährige, die etwas partout nicht möchte, dies zum Ausdruck bringen kann.

Die ältere Tochter hingegen hätte sich zur Maske vielleicht noch bringen lassen, hatte jedoch panische Angst von den Corona-Tests. Man mag das im Schulamt nicht für möglich halten, aber auch die Kinder tauschen sich gegenseitig aus. Geschichten von Nasenbluten, von blutverschmierten Tüchern in den Schultoiletten und die Erzählung von Kindern, die sich nach Einführen des Teststäbchens in die Nase haben übergeben müssen, verfehlten ihre Wirkung nicht. Auf keinen Fall wollten sich unsere Töchter dieser regelmäßigen Prozedur unterziehen.

Auch wir als Eltern hatten Probleme bei dem Gedanken, unsere Kinder in einer Welt aufwachsen zu lassen, in der man einen zwischenmenschlichen Kontakt erst nach medizinischem Test erlaubt. Solche kindlichen Prägungen wirken sich auf das gesamte Menschenbild aus und es ist in keiner Weise absehbar, wohin das gesellschaftlich führen wird. Nach reiflicher Überlegung haben wir darum, auch auf Wunsch der Kinder, von einer Zustimmung zu regelmäßigen Coronatests abgesehen.

Um den Willen zum Schulbesuch zu demonstrieren bin ich jedoch gleich am ersten Tag der Beendigung des erlaubten Distanzunterrichtes mit meiner Tochter in die Schule gegangen. Ohne Test und ohne Testerlaubnis. Ich hatte damals ein angenehmes Gespräch mit der Rektorin, die mir eher ihr Leid geklagt hatte als ich ihr meines. Pädagogisch sähe sie die Probleme, aber sie müsse ihren Verpflichtungen dem Amt gegenüber nachkommen und eine Ausnahme könne sie auch in unserem Fall nicht machen. Sie müsse uns nun wieder heimschicken, den aktuellen Tag und alle weiteren, werde sie als unentschuldigtes Fehlen weiterleiten. Unsere Tochter hatte an diesem unentschuldigt fehlenden Tag eine ebenso lange Unterhaltung mit ihrem Klassenlehrer, der gerade zufällig Zeit hatte.

Aus den den Amtsstuben


Die folgenden Monate waren geprägt von juristischen Auseinandersetzungen und teilweise skurril anmutenden Einblicken in die Arbeitsweise verbeamteter Sachbearbeiter.

Auf der einen Seite, der Unterrichtung und Betreuung der Schüler, ging es weiter wie gewohnt, eher sogar komfortabler, denn die Lehrer konnten sich intensiv um unsere Kinder kümmern, gerade der Lehrer unserer älteren Tochter besuchte sie regelmäßig und gab persönliches Feedback. Die Kinder schrieben alle Arbeiten mit, bekamen alle Aufgaben korrigiert und mit Bemerkungen zurück, so dass die schulische Betreuung im Vergleich zum offiziellen Distanzunterricht vorher, deutlich verbessert wurde.

Auf der anderen Seite hatten wir das Verhalten der Bürokratie. Die Schule reichte uns nach einem Monat eine Liste der sog. unentschuldigten Fehltage ein, zu der wir Stellung nehmen konnten. Das taten wir auch, indem wir auf die gute Betreuung durch die Schule verwiesen und kundgaben, dass wir die Kinder nicht vom Unterricht fernhalten, sondern dass wir nur dem regelmäßigen symptomlosen Testen nicht zugestimmt haben.

Die Schule leitete das Schreiben dann ans Schulamt, welches uns mit Bußgeldern drohte, für jedes Kind und jedes Elternteil ca. 400 EUR. Auch hier hatten wir die Möglichkeit, uns zu erklären oder zu widersprechen. Letzteres taten wir dann auch und forderten zudem Akteneinsicht, woraus ersichtlich wurde, dass unser Schriftverkehr mit der Schule bereits bekannt war.

Unseren Widerspruch, so hieß es dann, hätte man intensiv geprüft, könne dem aber nicht abhelfen, so dass die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben würde, wenn wir nicht doch einlenken. Für uns würden dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Worin die erneute Prüfung aufgrund unseres Widerspruchs bestanden hatte, ob hier auch eine weitere Partei auf den Sachverhalt gesehen hat, das ist uns alles nicht bekannt. Gerne hätten wir gewusst, nach welchen Kriterien hier geprüft worden ist, warum man über den Verfahrensweg so wenig erfährt und ob die Schleife, die der Gesetzgeber für solche Verfahren eingebaut hat, also die Möglichkeit des Widerspruchs, auch in dessen Sinne genutzt wurde, oder ob derjenige, der schon das Verfahren eingeleitet hatte, dies bloß routinemäßig noch einmal bestätigt hatte.

Und täglich grüßt das Murmeltier


Das beschriebene Bußgeldszenario wiederholte sich nun die folgenden Monate. Jeden Monat kam von der Schule die Liste der Fehlstunden, unser Widerspruch, eine erneute Bußgeldandrohung, welche von Monat zu Monat anstieg sowie die Warnung vor weiteren Kosten, wenn die Sache weitergeleitet werde.

Um es vorwegzunehmen, bereits im ersten gerichtlichen Verfahren erhielten wir einen für uns positiven Bescheid. Das erste Verfahren wurde eingestellt und es fielen dort nicht nur keine weiteren Kosten an, die Bußgeldforderung der ersten „Welle“ wurde aufgehoben. Davon unbeeindruckt, hielt das Schulamt an seiner Verfahrensweise fest, so dass sich mit der Zeit Forderungen von bis zu 20.000 EUR ansammelten.

Entgegen der Auffassung des Amtes, eine juristische Prüfung würde für uns teurer, wurde diese also zur einzigen Möglichkeit, den Kostendruck zu senken. Die Hoffnung auf weitere positive Bescheide konnte ja nur aufrecht erhalten werden, wenn wir den Weg des Widerspruchs durchzogen. Hätten wir aufgegeben, wären alle weiteren offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig geworden.

Im Grunde war das aber gar kein Thema, denn die Erfahrung mit unseren Töchtern zeigte, dass sich diese in Lerngruppen organisiert und schulisch intensiv begleitet, sehr gut entwickelten. Vor dem Unterricht mit Masken und Tests zeigten sie eine immer stärker ausgeprägte Aversion, so dass sie auch mit guten Worten nicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht zu bewegen waren.

Für uns neu war die Erfahrung, dass bei unterschiedlicher Rechtsauffassung ein Verfahren nicht bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt wird. Der monatliche Bußgeldbescheid konnte ja zur Klärung des Sachverhaltes nichts beitragen, er sollte vermutlich allein den Druck auf uns Eltern erhöhen. Nach unserem Verständnis ist ein solches Vorgehen aber per se nicht zu rechtfertigen, da es Ärmere stark beeinträchtigt und Familien mit mehr finanziellem Spielraum kaum berührt.

Warum, so fragten wir uns, wird eine Drohkulisse während einer laufenden gerichtlichen Klärung immer weiter ausgebaut und warum wird sogar noch nach einem negativen Bescheid an diesem Vorgehen festgehalten?

Alles nur zum Wohl der Kinder?


Parallel zum Bußgeldverfahren kam das Schulamt bald auf die Idee, es zusätzlich auch mit Zwangsgeld zu versuchen. Während das Bußgeld quasi eine Strafe für eine begangene Verfehlung bedeutet, richtet das Zwangsgeld den Blick nach vorne und ist dazu gedacht, eine abzusehende Regelübertretung per Androhung zu verhindern.

Im Gegenteil zum Bußgeldverfahren wurde beim Zwangsgeld sogar eine ausführliche Begründung geliefert, man berief sich auf die Schulpflicht der Bayerischen Verfassung und räumte sogar den staatlichen Erziehungsauftrag ein, dem man zuvor selbst nicht nachgekommen war.

Auch wenn wir über eine mögliche Gesundheitsgefährdung der Tests nie etwas geäußert hatten, wurden wir umfangreich belehrt, dass „gesundheitliche Bedenken [...] wissenschaftlich nicht belastbar“ seien. Besonders wichtig war dem Verfasser des Schreibens, den sozialen Aspekt der Schulpflicht herauszustellen. Er sieht in der Schulpflicht „eine unverzichtbare Bedingung für die Gewährleistung der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, was genau genommen heißt, dass in den vielen Ländern, auch der EU, in der es keine Schulpflicht gibt, auch keine freiheitlich demokratische Grundordnung herrschen kann. „Die Grundschule“, so heißt es weiter, „soll über die Erschließung und Förderung von Begabungen hinaus auch zur Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft bei- tragen.“

In seiner allgemeinen Unverbindlichkeit war es nur offensichtlich, dass es sich bei dem Schreiben um einen Standardbrief gehandelt hat, der unserer Situation in keiner Weise gerecht wurde. Wir hatten nicht gegen die Schulpflicht aufbegehrt, sondern eine von der Schule eingeführte Praxis weiter betrieben, weil wir die Kinder keinem anlasslosen regelmäßigen Test unterziehen wollten. Wir hatten weder mit der Gesundheitsgefährdung argumentiert, noch die Demokratie in Frage gestellt und sogar größten Wert darauf gelegt, dass unsere Kinder sowohl sozial als auch unterrichtsmäßig gefördert wurden.

Neben den Lerngruppen nahmen (und nehmen) die Kinder an Sportveranstaltungen, an Vereinen und musikalischen Kursen teil. Sie sind täglich im Kontakt mit anderen Kindern und gerade die Rückkehr in die Schule (nachdem die Maskenpflicht und Tests aufgehoben wurden) hat gezeigt, dass insbesondere die ältere Tochter ihrer Klasse weit voraus ist.

Da ihr die Schule mündlich den Rat gegeben hatte, sich an einem Gymnasium anzumelden, im Übergangszeugnis schließlich aber eine Empfehlung für die Mittelschule abgegeben hatte, musste das Mädchen in einen dreitägigen Probeunterricht, der unserem Einblick in verschiedene Schulen der Umgebung, den wir durch die Lerngruppen erhalten haben, zu über der Hälfte aus Aufgaben bestand, die in den Schulen nicht behandelt wurden. Unsere Tochter bestand diesen Tests als Beste und ihr wurde bescheinigt, für eine Grundschülerin eine beachtliche Leistung erbracht zu haben.

Mit Respektlosigkeit alleine nicht zu erklären


Natürlich haben wir auch dem Zwangsgeld widersprochen. Wir haben die Kinder ja nicht von der Schule ferngehalten, aus unserer Sicht war es die Schule, die ihrem Unterrichtsauftrag nur teilweise nachkam.

Der Zwangsgeldandrohung zu widersprechen ist jedoch ein wenig aufwändiger als einem Bußgeldbescheid. Ohne anwaltliche Unterstützung ist das für einen juristischen Laien kaum zu bewältigen. So haben wir auf der einen Seite Klage gegen die Verhängung des Zwangsgeldes erhoben und gleichzeitig hat unser Anwalt auch die Aussetzung der Eintreibung desselben beantragt.

Dass wir anwaltlich vertreten wurden, hat das Schulamt jedoch konsequent ignoriert. Alle Bescheide gingen direkt an uns, nichts an den Anwalt. Das Mahnverfahren wurde durchgezogen und auch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht München blieb ohne Effekt, so dass wir schließlich auch gegen die Vollstreckung gerichtlich Klage einreichen mussten. Erst da reagierte das Schulamt, welches die Vollstreckung dann doch noch aussetzte. Natürlich entbindet uns das nicht von den noch folgenden Gerichtsterminen im Zwangs- und Bußgeldverfahren, auch wenn die Kinder selbst seit Wochen wieder in die Schule gehen.

Für uns bleibt festzuhalten, dass auf die Sorge um unsere Kinder hin, aufgrund der wir einem regelmäßigen Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte nicht zugestimmt haben und was als Konsequenz das Weiterführen einer staatlich eingeführten Maßnahme bedeutete, auf unterschiedlichem Weg versucht wird, Drohkulissen aufzubauen. Man ignoriert Einsprüche der Gegenseite, nicht einmal auf anwaltliche Beschwerden wird reagiert, so dass man den Eindruck gewinnen könnte, es ginge hier um etwas Persönliches. Ein unbeteiligter Sachbearbeiter hat in der Regel keinen Anlass, eine Ordnungswidrigkeit in diesem Maße aufzubauschen.

Zudem sollte doch gerade bei Angelegenheiten des Kindswohls vor allem das Kind im Vordergrund stehen. Dass diesem nicht mit Zwangsmaßnahmen gegen die Eltern gedient sein kann, liegt auf der Hand. Was also ist die Intention? Was treibt die Beamten im münchner Schulamt wirklich an und steht das wirklich alles noch fest auf dem Boden der selbst zitierten freiheitlich demokratischen Grundordnung? Die Schulleiterin des Gymnasiums, auf das unsere Tochter nun gehen wird, drückte indirekt auch ihr Befremden über den Vorgang aus und war der Ansicht, dass unser Fall in der Regel kein Fall für einen Probeunterricht sei. Der Druck, den die Grundschule im Namen des Schulamtes auf unsere Tochter ausgeübt hat, zusätzlich auch die psychische Belastung durch regelmäßige Versprechen, wie die Einladung zu einem Mathematikwettbewerb oder zur Fahrt ins Schullandheim, die dann stets nach unserer Zusage mit fadenscheinigen Gründen (oder grundlos) wieder zurückgenommen wurden, ist mit modernen pädagogischen Konzepten nicht überein zu bringen. Es scheint, als wollte man über das Kind die Eltern treffen und auf diese Weise ein mürbe gewordenes Kind sowie unter Druck stehende Eltern gefügig machen. Nie hätte ich es in den letzten Dekaden für möglich gehalten, wie gnadenlos die Exekutive hier in Deutschland durchregieren kann und wie aggressiv die Organe dieses Staates geben die Bürger und ihre Kinder vorgehen.


Nachtrag
Mittlerweile hat sich die Sache gerichtlich geklärt, wir haben vor Gericht viel Verständnis und das Schulamt mehrfache starke Rügen kassiert. Auf einem kleinen Bußgeld sind wir sitzen geblieben, sowie auf einem Teil der Anwaltskosten, im Vergleich zu den angedrohten Beträgen war das aber nicht der Rede wert. 

Es gibt ja heute vermehrt Diskussionen, dass Richter im Umfeld von Corona-Maßnahmen kaum Freisprüche erteilen, weil sie sich da intern angreifbar durch machen würden. Ob dies in unserem Fall auch so war, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall fühlte sich die Verhandlung wie ein Freispruch an, die teils sehr emotional angeführten Vorwürfe des Gerichts an die Sachbearbeiter des Schulamtes vermittelten aus meiner Sicht eher den Eindruck, die Beamten säßen hier auf der Anklagebank und sie kamen auch mehrfach buchstäblich ins Schwitzen.

Für uns bleibt also festzustellen, dass es sich lohnt, Widersprüche durchzuziehen, wenn man sich im Recht fühlt und dass der Rechsstaat durchaus noch nicht ganz verloren ist. Dass der Staat in der Exekutive allerdings derartige Drohkulissen überhaupt aufbauen kann, sollte zu bedenken geben. Hier geht die Adresse nicht nur an den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU), sondern auch an den Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler).

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