Natürlich ist es klar, dass man keine Chance hat, mit einem wie auch immer gelagerten Anliegen gegen Deutsche Behörden, gehört zu werden. Versucht habe ich es dennoch. Weniger, weil ich mir Erfolg verspreche, eher um zu sehen, wie der Apparat funktioniert.
Ich habe eine Kostenrechnung bzgl. unserer Klage erhalten und schon im Betreff ist die Sache falsch deklariert. Darauf habe ich hingewiesen. Hier der Mailverkehr (am besten von unten nach oben lesen):
Weiterlesen: Gericht deklariert Schuhe als Hackfleisch (oder so ähnlich)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prof. Dr. Michael Piazolo
Salvatorstr. 2
80333 München
22.10.2021
OFFENER BRIEF zur versteckten Corona-Testpflicht an bayerischen Schulen
Sehr geehrter Prof. Dr. Michael Piazolo,
wir wurden im Schreiben vom 11.10.2021 von der „Grundschule München Peslmüllerstraße 8“ informiert, dass unsere Töchter „aufgrund ihrer verfassungsrechtlich verankerten Schulpflicht dazu verpflichtet sind, den Präsenzunterricht zu besuchen, auch wenn sie hierzu einen Testnachweis nach den o. g. Vorgaben der 14. BayIfSMV erbringen müssen.“ Weiter heißt es in dem Schreiben, „Wir weisen darauf hin, dass Schulpflichtverletzungen nicht nur mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG belegt, sondern nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BayEUG auch als Ordnungswidrigkeiten sowohl gegenüber Schülerinnen und Schülern als auch gegenüber Erziehungsberechtigten geahndet werden können. Schülerinnen und Schüler, die die Vorlage eines Testnachweises verweigern, gelten als unentschuldigt und erhalten bei angekündigten Leistungsnachweisen im Unterricht die Note ungenügend.“
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung.
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Stellen Sie sich vor, Sie wollen in ein Kloster eintreten; ein Leben in besonders enger Nachfolge Christi antreten.
Sie wollen enthaltsam leben, auf Ehe und Kinder verzichten. Sie lieben die Liturgie, die Nähe zu Christus im Sakrament, sie haben die Gemeinschaft kennen gelernt, erst im Postulat, dann im Noviziat, haben die zeitliche Profess abgelegt und können sich vorstellen, dem Orden ein ganzes Leben lang treu zu dienen.
Stellen Sie sich auch vor, dieser Orden unterhält eine Reihe caritativer Einrichtungen, unter anderem ein Heim für Kinder aus schwierigen Verhältnissen. Diese vermittelt der Orden gewerbsmäßig an Priester und Politiker für sexuelle Dienstleistungen bis hin zu Orgien. Die Kinder werden durch körperlichen Druck in einem permanenten Zustand der Angst gehalten. Es soll auch vor Mord nicht zurückgeschreckt worden sein. So stellt das die Schilderung eines anonymen Zeugen dar, die in einer Zeitung nachzulesen war.
Wie passt das zusammen?
Weiterlesen: Eiter im "Mystischen Leib Christi"
Wenn ich einmal etwas Zeit für Muße erübrigen kann, so habe ich mir vorgenommen, möchte auch ich eine neue Wissenschaft etablieren.
Als Objekt schwebt mir ein wesentlicher Aspekt menschlichen Tagesgeschehens vor: das Aufstehen aus dem Bett.
Da das Thema den wesentlichen, täglich wiederkehrenden Startpunkt menschlicher Aktivitäten markiert, sollte eine umfassende Aufarbeitung und Systematisierung eigentlich schon längstens vorliegen.
Gedanken zum staatlichen Bildungsauftrag, Auftrag an die öffentliche Medien einmal radikal neu gedacht.
Auf dem Internetauftritt der ARD findet sich zur Legitimation des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks folgendes Statement:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
[…]
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.“ (Quelle)
So weit, so gut.
Weiterlesen: Rundfunkstaatsvertrag