Die Betrachtung unserer Geschichte zeigt einen ständigen Wechsel von hoch komplexen, ausdifferenzierten Regelungen für das gemeinschaftliche Zusammenleben und Reformen, um angewachsene Verkrustungen aufzubrechen.

  • Auf das komplexe mosaische Gesetz folgten die 10 Gebote.
  • Auf die 10 Gebote folgte der Talmud.
  • Auf den Talmud folgte das eine Gebot der christlichen Nächstenliebe.
  • Auf das Liebesgebot folgte das Kirchenrecht

Heute sehen wir uns in Deutschland mit einer überbordenden Bürokratie konfrontiert, die unsere Tatkraft hemmt und einem Heer von Verwaltern, Sachbearbeitern, Juristen, Steuerfachkräften und sonstigen sich selbst befruchtenden Institutionen langfristige stabile Einnahmen sichert.

Der folgende Text soll ein schlankes Staatwesen skizzieren, das von unseren Errungenschaften und Erfahrungen ausgehend den Versuch wagt, sich auf Kernaufgaben zu beschränken und das über Sicherungen gegen ein missbräuchliches Verselbständigen überbordender Funktionen verfügt.

Hier soll kein Parteiprogramm entwickelt, und auch keine Gebrauchsanweisung für eine gelungene Gesellschaft aufgezeigt werden. Die Ausführungen haben eher Modellcharakter: Es werden Grundpfeiler zur Rückbesinnung markiert, eine konkrete Umsetzung muss aber immer im Hinblick auf die Verhältnisse vor Ort angepasst werden.

 

Inhalt

Abgrenzung der Staatsaufgaben

Innere Sicherheit

Äußere Sicherheit

Infrastruktur

Bildung

 

Absicherung & Gesundheit

Wirtschaft

Steuern / Zölle

Verhinderung von Monopolen

Grundsicherung

 

Geld

Ehrenamt

Gesellschaft

Rechtsstaat

Trennung von Staat und Religion

Subsidiarität

Abgrenzung der Staatsaufgaben

 

Jedes gesellschaftliche Zusammenleben neigt zu immer komplexer werdenden Strukturen. Im Laufe der Zeit wachsen Anfragen, zu deren Lösung mehr und mehr Regularien entstehen, um jeder Eventualität gewachsen zu sein.

Nicht mehr benötigte, von der Entwicklung überholte Anweisungen werden aber nur selten zurückgenommen und so entsteht ein unflexibles und immer unüberschaubareres Konstrukt, dessen Verwaltung es speziell ausgebildeter Fachkräfte bedarf. Von außen betrachtet entstehen so immer unverständlichere und somit weniger überzeugende Strukturen.

Eine Rückführung auf Grundätze ist kaum möglich, denn sowohl das Heer der Spezialisten, die von ihrer Expertise im Umgang mit den Vorschriften leben, sowie die ständig neuen Anforderungen, die aus aktuellen Prozessen erwachsen, sorgen für die Bewahrung und den Ausbau des Systems, nicht aber für eine Verschlankung. Irgendwie funktioniert es ja, und im Einzelnen lässt sich auch jede Vorschrift begründen.

Ein Neuanfang ist immer ein Bruch mit der Entwicklung, die zu einer hohen Ausdifferenzierung geführt hat. So etwas geschieht selten durch Prozesse der Innenperspektive, denn jeder Wegfall führt zu Rechtsunsicherheit, vor der die Nutznießer in schillernden Farben und aller Eindringlichkeit warnen.

Wer sich also auf die Kernaufgaben eines Staates besinnt, kann kaum von den konkret gewachsenen Verhältnissen ausgehen. Es muss eine Außenperspektive eingenommen werden, von der aus die wichtigsten Grundsätze skizziert werden. Eine Anlehnung an gewachsene Strukturen hilft nicht, denn diese müssen alle auf den Prüfstand. Wichtig sind Kernaussagen und Leitlinien, an denen sich das gesellschaftliche Zusammenleben orientieren soll.

Natürlich darf nicht völlig utopisch ins Blaue hinein spekuliert werden. Es reicht nicht aus, Wüsche zu formulieren, die weder von der Natur des Menschen noch von den Gegebenheiten der uns vorliegenden Welt erfüllt werden können. Ausdrücklich soll aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt werden. Ziel ist es, ein Modell zu entwickeln, das Lösungen für vorhandene Probleme bietet, Weichen für zukünftige Entwicklungen stellt und Menschen auf keinen Fall in ein Korsett gutgemeinter Phantasien presst. Der freien Entfaltung jeder einzelnen Person muss Raum verschafft werden.

 

 

Innere Sicherheit

 

Die wichtigste Aufgabe des Staats ist die Aufrechterhaltung der Sicherheitsorgane und die Vermittlung von Vertrauen in ihre Funktionalität. Hierzu gehören klare Regeln, sowie gegebenenfalls die Durchführung von angemessenen Sanktionen, die Übergriffe des Stärkeren auf Personen und Gruppierungen effektiv unterbinden.

Das Gefühl von Vertrauen und Sicherheit zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft ist Bedingung dafür, dass der Einzelne dem Staat das Monopol zur Gewaltausübung überlässt. Wo sich Bürger bedroht fühlen, wo sie um Leben, Unversehrtheit und Eigentum bangen, sehen sie sich zur Selbstverteidigung gezwungen, was zu Bewaffnung oder gar der Gründung von Verteidigungsbündnissen führen kann. Die Folge davon ist eine Schwächung des Staats bis hin zur Delegitimierung.

Wesentlich für den Einhalt der inneren Sicherheit ist also das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden, die von transparenten Vorgaben geleitet sind und in ihren Maßnahmen angemessen handeln. Sie dürfen nie in den Ruf geraten, aufgrund privater Motivation zu agieren oder gar politisch instrumentalisiert zu sein. Der heute fast vergessene Begriff des „Schutzmannes“ steht symbolisch für eine solche Exekutive, denn es ist der Schutz des Einzelnen, aus dem sich die Akzeptanz einer Staatsmacht begründet.

Effektive Strafverfolgung ist zudem auf eine transparente und gerechte Justiz angewiesen, damit nicht der Eindruck entsteht, Straftäter würden mit unterschiedlichem Maß behandelt. Weder Herkunft noch die Stellung oder Vernetzung darf sich auf die juristische Bemessung eines Vorfalles auswirken. Ebenso darf es nicht von Belang sein, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Juristische Person, beispielsweise einen Konzern handelt: Vor Gericht müssen alle gleichbehandelt werden.

Neben der Wahrung von Grundrechten (Unversehrtheit, Eigentum) ist daher vor allem der Schutz vor Institutionen bzw. Gruppierungen eine Herausforderung. Es darf keinen Vorteil bedeuten, über die nötige Infrastruktur und ausreichend Ressourcen zu verfügen, so dass man langwierige und teure Prozesse gegen finanzschwache Gegner führen kann. Ein Verstecken der Akteure hinter Gesellschaften, ist kein tragbarer Zustand. Wer persönlich handelt, in wessen Namen auch immer, sollte dafür auch persönlich haftbar gemacht werden können. Insbesondere gilt dies für Angestellte und Beamte im Staat, der als größte Institution immer auch als mögliche Bedrohung der Freiheit des Einzelnen betrachtet werden muss.

 

Äußere Sicherheit

 

Äußere Stärke bedarf als Bedingung der inneren Stabilität. Wer einen gesunden Selbststand hat, wo die Bevölkerung hinter ihrem Staat steht und bereit ist, sich für ihn einzusetzen, wo Ressourcen vorhanden sind und der Wille sie zu verteidigen, da hat es ein äußerer Gegner schwer. Das gilt ebenso für militärische Konflikte, wie auch für wirtschaftliche.

Sicherheit basiert auf der Unabhängigkeit von fremden Interessen. Ein Austausch muss überlegt und auf Augenhöhe stattfinden, wenn man einerseits nicht als Aggressor andere übervorteilen möchte und andererseits selbst nicht ausgenutzt werden will.

Dennoch muss trotz bester Absicht immer damit gerechnet werden, dass ein Gegenüber den eigenen Interessen entgegenstehende Ziele, unter Umständen auch mit Gewalt, verfolgt. Zurückhaltung und Sensibilität sind darum seit je her Leitlinien der Diplomatie.

Eine besonnene Außenpolitik sollte sich auf drei Aspekte konzentrieren: Kultursensibilität, Wirtschaft und Stärke.

Unter Kultursensibilität ist primär die Akzeptanz des anderen zu verstehen. Es ist nicht die Aufgabe eines Staates, andere zu belehren oder ihnen die eigene Lebensweise aufzudrücken. Will man sich im Austausch nicht selbst aufgeben, ist ein stabiles Selbstbewusstsein notwendig, wenn man mit Fremdem in Kontakt tritt. Respekt bedeutet nicht, sich anzubiedern, sondern selbst im Unterschied oder Dissens Wege der Kommunikation und des friedlichen Miteinanders zu suchen. „Verstehen“ statt imitieren oder missionieren.

Wirtschaftliche Beziehungen müssen auf Augenhöhe stattfinden. Wo die Schwäche anderer ausgenutzt wird, beispielsweise, um auf Kosten der Bevölkerung oder der fremden Wirtschaft Bodenschätze zu sichern, muss der Staat eingreifen. Auch im internationalen Austausch gelten Regeln für ein wertschätzendes Miteinander. Ebenso ist es nicht statthaft, die eigene Bevölkerung in eine Abhängigkeit zu bringen, indem man zentral benötigte Ressourcen vom Wohlwollen einer einzigen Quelle abhängig macht.

Erfolgreiche weltweite Beziehungen existieren vor dem Hintergrund eines stabilen und auch militärisch starken Gemeinwesens. Hier bieten sich Bündnisse und Staatenbünde an, diese dürfen aber nicht allein das Rückgrat der Verteidigung bilden. Im Ernstfall muss man auch die eigene Kraft haben, seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Ein gut vernetzter, kulturell, wirtschaftlich und militärisch starker Staat, ist wie jeder andere gesunde Organismus optimal gegen Übergriffe geschützt und schreckt potentielle Angreifer ab.

 

Infrastruktur

 

Grundlegend für ein funktionierendes Gemeinwesen ist eine leistungsfähige Infrastruktur. Es muss zeitgemäße Strukturen der Vernetzung geben, so dass jede Form von Waren und Informationen an beliebigen Orten ohne unnötigen finanziellen oder zeitlichen Aufwand verfügbar ist.

Das heißt nicht, dass der Staat etwas entwickeln oder gar bereitstellen soll, er soll aber die Bedingung schaffen, die zum Entstehen moderner Vernetzungen führen. Wo dies nicht gelingt, muss nach den Gründen geforscht werden und es müssen Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden, dies zu bewerkstelligen.

Es geht z.B. nicht an, dass der Staat mit Lizenzen für Übertragungswege Milliarden einnimmt, die den Unternehmen dann für ihr Kerngeschäft oder den Ausbau der Infrastruktur fehlen. Seine Aufgabe liegt vielmehr in der Definition der Rahmenbedingungen. So können gesetzliche Vorgaben eine Versorgungspflicht auch in strukturschwachen Regionen festlegen, wie wir es bei der Postzustellung bereits kennen.

Straße, Schiene, Wasser und Energie, Zugang zu Informationsnetzwerken, aber auch Normierungen wie Netzstecker, austauschbare Energiespeicher und vieles mehr fallen in den Bereich, wo staatliche Vorgaben zur Versorgungssicherheit beitragen können. Aber auch hier gilt, nicht der Staat entwickelt einen Übertragungsstandart, sondern freie Institutionen, Firmen oder Einrichtungen für Forschung und Lehre.

Beispiel für eine solche unabhängige Institution, in diesem Falle sogar international, ist das W3C (World Wide Web Consortium), welches den Standard für Webplattformen vorgibt. Staatliche Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass entsprechende Infrastrukturen zur Verfügung stehen und nicht behindert werden.

 

Bildung

 

Bildung ist Privatsache. Es ist nicht Aufgabe des Staates Bildungsinhalte zu vermitteln, schon gar nicht ethische Vorgaben zu machen. Ähnlich wie bei beim Thema Infrastruktur kann der Staat allgemeine Leitlinien definieren und dafür Sorge tragen, dass Einzelne aufgrund des Unvermögens lokaler Strukturen nicht benachteiligt werden.

Statt einer Schulpflicht kann dies durch eine Bildungspflicht gewährleistet werden, die im groben Rahmen auch abgeprüft werden kann. So sollte ein Kind mit 10 Jahren die Grundrechenarten beherrschen, sicher lesen und schreiben können und sich ein wenig mit Dingen des Alltags (Straßenverkehr, grundsätzliches Naturverständnis…) auskennen.

Eine Liberalisierung des Bildungsmarktes gibt Eltern die Möglichkeit, ihr Kind selbst zu unterrichten oder erlaubt Lehrern, ihre Dienste für Gruppen und Einzelne anzubieten. Wenn Eltern beispielsweise mit ihrem Kind mathematische Fähigkeiten selbst üben und sich auf der Straße oder im Wohnblock eine Gruppe Kinder findet, die bei einem Privatlehrer Englisch lernen wollen, dann sollte das möglich sein.

Ziel ist es, die Bildung von den Interessen der Regierung zu entkoppeln. Da vor allem in strukturschwachen Bereichen die Gefahr droht, dass Kindern der nötige Zugang zu Bildung nicht ermöglicht wird, kann der Staat für eine Grundversorgung einspringen. Dies sollte aber nicht die Regel sein, sondern als Anlass zur Abhilfe für den Notstand verstanden werden. Sobald sich private Strukturen erfolgreich etablieren haben, sollte sich der Staat hier wieder zurückziehen.

Bildung darf keine Frage des Wohlstandes sein. Es werden auch keine aufwändigen technische Möglichkeiten benötigt, denn in erster Linie gilt es, das Interesse zum Selbststudium zu wecken und die natürliche Neugier der Kinder nicht zu unterdrücken. Somit reichen für die meisten Fachgebiete funktionale, saubere und ansprechende Räumlichkeiten sowie vor allem motivierte und begeisterungsfähige Lehrer. Ziel ist es, Freude am Forschen und an der Entfaltung persönlicher Fähigkeiten zu wecken, nicht in ein Korsett externer Vorgaben zu zwängen oder mit moderner Technik zu glänzen.

Grundsätzlich ist eine Dreigliedrigkeit der schulischen Laufbahn kein schlechtes Konzept, wenn hiermit keine unterschiedliche Wertigkeit verknüpft ist. Die Vorbereitung auf Ausbildungsberufe ist qualitativ nicht weniger wert als die zu Verwaltungs- und Kaufmannsaufgaben oder zur Qualifikation für ein Studium.

 

Absicherung & Gesundheit

 

Hilfe im Krankheitsfall ist ein Grundrecht und muss flächendeckend nach bestem Stand der Medizin jedem Menschen zur Verfügung stehen. Die Frage nach der Wertigkeit des Lebens, gar eine Kosten-Nutzen-Rechnung, verbietet sich grundsätzlich.

Natürlich sind Forschung, Medikamente, sowie moderne Medizintechnik mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal teuer, aber gerade darum darf die Gesundheitsversorgung keinen marktwirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden. Fragen, ob sich eine Hilfe angesichts evtl. geringer Überlebenschancen oder dauerhafter Beeinträchtigungen eines Patienten noch lohnen, dürfen weder statistisch noch im konkreten Fall eine Rolle spielen.

Aufwändige und auch teure Ressourcen locken natürlich Geschäftemacher an. Darum ist hier besonders sensibel darauf zu achten, dass sich niemand auf Kosten Hilfsbedürftiger bereichert, auch und gerade große Konzerne handeln ihrer Natur gemäß nicht primär aus Nächstenfürsorge, sondern gewinnorientiert.

Die in Deutschland bewährte Methode, in eine Versicherung einzuzahlen, die dann das nötige Rückgrat hat, um mit Weltkonzernen auf Augenhöhe zu verhandeln, ist hier sicher ein guter und praktikabler Ansatz.

Staatlich vorgegebene Fallpauschalen für Ärzte zu definieren oder Druck aufgrund finanzieller Engpässe aufzubauen und aufgrund von marktwirtschaftlichen Überlegungen Versorgungsleistungen zu streichen, all das ist im Sinne eines funktionierenden Gesundheitssystems kontraproduktiv. Es ist inhuman und wendet sich gegen die Würde des Menschen.

Wo sich notwendige Leistungen nicht finanzieren lassen, müssen Lösungen erarbeitet werden, was vorübergehend auch staatliche Unterstützung mit einbeziehen kann. Basis hierfür wäre eine Pflichtversicherung, die im Falle fehlender Erwerbstätigkeit vom Staat übernommen werden kann.

Wichtig ist auch, dass niemand zu einer Behandlung gezwungen werden darf! Wer eine Therapie ablehnt, kann in Ausnahmesituationen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, zum Schutz Dritter vorübergehend mit Quarantäneauflagen belegt werden, darf aber ansonsten in keinerlei Weise eingeschränkt werden.

Massive Eingriffe und obrigkeitliche Vorgaben Dritter (WHO, UNO, EU) in die innergemeinschaftlich ausgehandelten Regeln des Gesundheitssystems müssen von vornherein als übergriffige Einmischung verboten sein → Subsidiarität.

Wirtschaft

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, als Mitbewerber am Markt aufzutreten. Seine Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu überwachen. Durch aktive Teilnahme am Wirtschaftssektor würde ein Interessenskonflikt entstehen, der schnell zu einem Ungleichgewicht führt.

Das kaufmännische Handeln des Staates soll darum auf die notwendigen Prozesse zur Aufrechterhaltung seiner Institutionen und der ihnen angeschlossenen Verwaltungen beschränkt sein: Den Parlamenten, der Gerichtsbarkeit sowie der Exekutive.

Allgemein gesagt folgt die Wirtschaft den Regeln des Marktes, solange hierbei keine allgemeinen Gesetzte verletzt werden. Es gibt ein freies und verbindliches Vertragswesen, die Freiheit der Wahl einer Tätigkeit, es dürfen keine Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen oder ausgenutzt werden und der Staat darf bei drohenden Monopolen zur Chancengleichheit aller Beteiligten einschreiten.

 

 

Steuern / Zölle

 

Als Abgaben an den Staat ist einzig die Konsumsteuer erlaubt. Weder die Erschaffung von Produkten oder Dienstleistungen noch sonst eine Form der Arbeit, darf besteuert werden. Ebenso ist Besitz oder Eigentum steuerfrei. Es darf auch nicht besteuert werden, was schon einmal besteuert wurde, beispielsweise eine Erbschaft oder die Rente.

Als Richtwert sollten Steuereinnahmen bis zu 20 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) betragen. Dies kann zur politisch motivierten Lenkung in Steuerklassen eingeteilt werden. Wie viele Klassen in welcher Höhe definiert werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Regierung.

So ist es zwar sinnvoll, Luxusartikel besonders hoch zu besteuern, wenn aber die Steuerklasse den Konsum für die Zielgruppe unattraktiv macht, schrumpfen auch hier die Staatseinnahmen. Produkte und Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs sollten weniger besteuert werden und Ausgefallenes oder politisch nicht Erwünschtes, höher.

Bei den Auspreisungen müssen immer Brutto- und Nettowert gleichermaßen angegeben werden. Auch ist der prozentuale Betrag der Steuer anzugeben, damit der Verbraucher intuitiv erfassen kann, was er für Abgaben beim Konsum leistet.

Um Erzeugnisse aus dem Ausland fair in den Markt zu integrieren, ersetzen hier Zölle die Steuerklassen, so dass vergleichbare Produkte denselben Aufschlag erhalten, wie inländisch erstellte Ware.

Verhinderung von Monopolen

 

Der Staat hat das Recht, Unternehmen, die eine marktbeherrschende Position einnehmen, in unabhängige Teilfirmen aufzusplitten oder ihnen Geschäfte auf dem Staatsgebiet zu untersagen.

Dies betrifft sowohl den Standort des Unternehmens als auch des Kunden. Ist es einem Unternehmen nicht erlaubt, hierzulande Geschäfte zu tätigen, dann dürfen dessen Waren nicht importiert werden.

Ein derart harter Eingriff in die Gewerbefreiheit erfordert Sicherungsmechanismen. Es kann nicht sein, dass eine Regierung nach politscher Motivation Geschäfte unterbindet und so eine Rechtsunsicherheit für Gewerbetreibende schafft.

Darum bedarf die Feststellung eines Monopols strenger Regelungen, über die letztlich ein Gericht durchsetzen muss. Repräsentative Befragungen der Bevölkerung sowohl für als auch gegen ein staatliches Einschreiten bei Marktbeherrschern sollten im Prozess fest verankert werden.

 

Grundsicherung       

 

Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Bürger in seiner leiblichen Existenz gefährdet ist. Hierfür ist einerseits eine Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten, aber auch die Wohnung und Ernährung soll angemessen in Form einer Grundsicherung ermöglicht werden.

Berechtigt, eine allgemeine Grundsicherung zu erhalten, ist prinzipiell jeder Bürger, der nicht erwerbstätig ist. Neben dieser Grundsicherung und der Krankenversorgung darf der Staat jedoch keine weitere Unterstützungsleistung anbieten. Weder Rente, Kindergeld, Subventionen von Vereinen und anderen NGOs noch sonstige Zuwendungen und konsumunabhängige steuerliche Vergünstigungen liegen im Bereich der öffentlichen Hand, sondern müssen bei Bedarf durch private Versicherungen angeboten werden.

Der Empfänger einer Grundsicherung muss mit seiner Zuwendung sämtliche Kosten selbst tragen: Wohnung, Kleidung, Einrichtung, Energie, Wasser, Nahrungsmittel und was er sonst zum Leben benötigt. Einzig der Auszahlungsmodus kann variieren. Wenn beispielsweise jemand nicht in der Lage ist, mit seinem Geld über den Monat hauszuhalten, kann die Auszahlung auch über eine tägliche Überweisung von Kleinbeträgen erfolgen, Miete und Grundversorgung kann auch direkt an den Gläubiger ausgezahlt werden.

Kinder unter 18 Jahren (ab dem errechneten Zeugungstermin) erhalten denselben Betrag wie alle Bedürftigen, allerdings wird er den Eltern ausbezahlt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Unterstützung dem Kind persönlich ausgehändigt.

Der Betrag, der jedem nicht Erwerbstätigen zusteht, muss zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen, nicht jedoch an jedem Ort. Ein Umzug in eine Region mit geringen Mietkosten beispielsweise ist zumutbar.

Grundsätzlich muss Arbeit im Vergleich zur Grundversorgung attraktiv bleiben. Die Höhe der Grundsicherung ist darum nicht zu großzügig zu bemessen, sie sollte derzeit (2024) etwa 1.000 EUR monatlich betragen, wozu bis zu 500 EUR nicht anrechenbare Zusatzverdienste kommen können.

Für die Attraktivität eines Arbeitsplatzes ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig, er muss, wenn er zur Ausführung seines Gewerbes Hilfe benötigt, entsprechende Anreize setzen. Dabei sollte die Steuerfreiheit von Gehältern als staatliche Unterstützung ausreichen.

Eine weitere Unterstützung von Arbeitgebern liegt in der Vorgabe, Bürokratie abzubauen. Staatliche Einflussnahme beschränkt sich auf die Überprüfungsmöglichkeit in Bezug auf die Abgabe der Konsumsteuer sowie auf Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, entsprechend allgemeinen Gesetzen und Vorschriften.

 

Geld

 

Dem Gewerbetreibenden ist es erlaubt, den Geldverkehr nach seinen Bedürfnissen anzupassen, insofern er die Barzahlung nicht ausschließt. Verfügt ein Anbieter über keinen Kundenverkehr, muss er die Einzahlung eines Geldinstitutes akzeptieren, welches Bareinzahlungen auf eines seiner Konten durchführt.

Jede Bankfiliale mit Kundenverkehr und/oder Geldautomaten muss Bargeldeinzahlung auf Konten dritter unentgeltlich anbieten.

Bargeld ist Schutz vor finanzieller Überwachung und Lenkung der Konsumenten. Wenn es der technische Standard eines Tages erlauben wird, können bargeldlose Alternativen eingesetzt werden, mit denen eine anonyme Bezahlung möglich ist. Das Konsumverhalten Einzelner darf nicht ohne deren explizite Einwilligung getrackt werden.

 

Ehrenamt

 

Allgemein ist das Ehrenamt zu fördern. Produktive und aktive Mittglieder des Staats definieren sich nicht dadurch, dass ihre Arbeit bezahlt wird oder dass ein Gewinn erwirtschaftet wird.

Insbesondere in den Bereichen Kunst, Unterhaltung, Betreuung und Pflege finden gesellschaftlich nicht zu unterschätzende Betätigungen neben dem finanziell Messbaren statt. Auch die Forschung ist im Optimalfall nicht rein wirtschaftlichen Zwecken untergeordnet und kann aus Neigung und rein menschlicher Neugier betrieben werden.

Das Ehrenamt ist die natürliche Art des Menschen, sich in Gesellschaft und Familie einzubringen. Hier werden Grundlagen geschaffen, von der Erziehung über nachbarschaftliche Unterstützung bis hin zur aktiven Teilnahme in Vereinen.

Insbesondere Empfänger einer Grundversorgung haben oft reichlich Kapazitäten, ihre Zeit gewinnbringend für gesellschaftliche Aufgaben einzubringen. Zu einem solchen Verhalten soll ermuntert werden, es sollen nach Möglichkeit Infrastrukturen bereitgestellt werden, beispielsweise nach Vorbild von Genossenschaften.

Abschließend sei hier angeführt, dass keine politische Vereinnahmung des freien bürgerlichen Engagements erlaubt ist. Einschränkungen und Unterstützungen können nur in Hinblick auf allgemein gültige Gesetze erfolgen.

Gesellschaft

 

Gesellschaften sind historisch gewachsene Herrschaftsstrukturen, bzw. menschliche Gruppierungen, die räumlich und meist auch sprachlich-kulturell verbunden sind. Neben vielen Unschärfen, was den Übergang der einen in eine andere Gesellschaft angeht, sind es vor allem die einheitliche Gesetzgebung, klar definierte Machtverhältnisse und Grenzen nach außen, die eine staatliche Gemeinschaft definieren.

Als Körperschaft können Gesellschaften nach innen und außen agieren, sie können die Beziehungen zu anderen Gesellschaften aufnehmen und pflegen, Verträge schließen und Regelungen für die ihr angehörigen Individuen erlassen.

Menschen und/oder Gruppierungen, die in einer Gesellschaft bzw. einem Staat Macht ausüben, beeinflussen deren Wesen und Charakter. Dabei entscheidet nicht die Absicht, sondern die tatsächliche Einflussnahme über das Gelingen oder Scheitern.

Grundsätzlich sollten hier zwei Leitlinien beachtet werden:

  • Die freie Entfaltung aller Bürger hat oberste Priorität
  • Die Macht der Regierung braucht Kontrolle

Geregelt wird dies anhand der drei folgenden Aspekte:

 

 

Rechtsstaat

 

Grundlage für den Rechtsstaat ist es, dass alle Gesetze für jeden in gleicher Weise gelten, ohne Ansehen der Person, des Amtes, der Herkunft oder sonstiger Eigenschaften.

Niemand darf aufgrund seines Berufes oder Standes gesondert behandelt werden. „Gleichheit vor dem Gesetz“ bedeutet auch, dass niemand über eine sog. Immunität verfügen darf, weil er beispielsweise Repräsentant eines fremden Staates ist oder an der Regierung beteiligt ist.

Auch kann es nicht sein, dass es für bestimmte Gruppen, beispielsweise Politiker, gesonderte Regelungen in Bezug auf zulässige Kritik im Vergleich zu anderen Bürgern gibt. Entweder ein Verhalten ist strafrechtlich relevant oder nicht.

Zur Rechtstaatlichkeit gehört es auch, dass jegliche Ordnung und deren Einhaltung transparent ist. Dies gilt insbesondere für staatliches Handeln, welches sorgsam auf Kompatibilität mit Grundrechten und anderen Verordnungen geprüft sein muss.

Transparenz betrifft auch die Verfolgungsorgane, die nicht willkürlich, quasi im rechtsfreien Raum agieren. Insbesondere repressive Maßnahmen bedürfen der Kontrolle und müssen stets dem Nachweis der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Staatliche Zwangsmaßnahmen sind besonders sensibel, da sie leicht aus politischer Motivation missbraucht werden können.

Bekannt ist in Bezug auf juristische Belange die Volksweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Dieser Satz kann allgemein als Ausdruck des Misstrauens der Bevölkerung in die Justiz bewertet werden und zeigt, dass das Empfinden von Rechtstaatlichkeit zumindest teilweise getrübt ist. Dem ist entgegenzuarbeiten, denn Rechtsprechung muss immer auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung rückbezogen sein.

Es ist nicht nur wichtig, dass formal dem Anspruch vorliegender Gesetze entsprochen wird, sondern ebenso muss geltendes Recht als solches empfunden werden, damit es langfristige Akzeptanz in der Bevölkerung erhält.

Eine Grenze erfährt die Rückbindung an Stimmungen in der Bevölkerung dort, wo als Motiv die Bestrafung oder gar die Forderung nach Rache dominiert. Eine Justiz soll die Bevölkerung vor Straftätern schützen. Dieser Schutz steht im Vordergrund, nicht die Bestrafung. Und insbesondere beim Ruf nach Vergeltung sind in Bezug auf die Strafe das rechte Maß sowie die Gleichbehandlung ausschlaggebend.

Selbstredend verbietet sich jegliche Einflussname der Politik auf Organe der Justiz. Eine politische Weisungsgebundenheit widerspricht dem Kerngedanken der Gewaltentrennung.

 

Trennung von Staat und Religion

 

Der Staat darf selbst keine eine Weltanschauung bevorzugen oder gar transportieren. Mag sich die Bevölkerung atheistisch, naturreligiös, einer der klassischen Religionen oder sonstigen Alternativen mehrheitlich bzw. in großem Ausmaß zurechnen, der Staat hat dies weder zu fördern noch zu unterbinden.

Aufgabe des Staates ist es allerdings, Streitigkeiten zu schlichten und auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz Einzelner, sowie kräftemäßig unterlegener Gruppen, zu achten.

Fragen in der Art, ob in einem öffentlichen Raum religiöse Symbole ausgestellt werden sollen oder nicht, müssen die Betroffenen entscheiden, hierzu ist kein Staatsorgan berechtigt, denn sowohl das Aushängen als auch das Abnehmen ist letztlich weltanschaulicher Ausdruck.

Staatsverträge mit Religionen oder Theokratien, die eine Bevorzugung einer Religion im politischen Geschehen darstellen, sind rückabzuwickeln. Etwaige Schulden, die sich aus vergangenen Konstellationen ergeben, sind zu begleichen.

Jede Religionsgemeinschaft, sofern sie sich an grundsätzliche staatliche Verordnungen hält (Grundrechte), hat das Recht wie jede andere Körperschaft zu agieren, Grund und sonstige Eigentumswerte zu erwerben, innerhalb ihrer Grenzen eigene Regelungen für ihre Mitglieder zu erlassen, etc.

Ebenso wie es nicht die Aufgabe des Staates ist, Bildungsinhalte zu vermitteln, hat er auch keine Wertesysteme jenseits von Gesetzen und Verordnungen zu bewerben. Ein schulischer Ethikunterricht verbietet sich genauso, wie die Förderung von Religionsunterricht.

Wohlgefälliges Verhalten darf in kein staatliches Bewertungssystem einfließen, es darf kein Bestandteil von Schulnoten oder Abschlüssen darstellen und somit auch nicht nachgehalten werden. Von Seite des Staats aus gilt einzig und allein die Gleichheit vor dem Gesetz.

 

Subsidiarität

 

„So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Dies ist kurz auf den Punkt gebracht der Inhalt des „Subsidiaritätsprinzips“.

Gemeint ist damit, dass eine übergeordnete Struktur nicht ungefragt nach unten durchregieren kann. Was die kleinere Einheit selbst bewerkstelligen kann, darf sie auch selbst erledigen. Erst wo um Unterstützung gebeten wird, darf diese auch gewährt werden, gegebenenfalls muss sie es sogar.

So kann es nicht sein, dass Aufgaben, die eine Kommune selbst und eigenverantwortlich erledigen kann, vom Land entschieden werden, oder dass Ländersachen auf der Ebene eines Staatenbundes entschieden werden.

Eine Einmischung in die Angelegenheit der untergeordneten Einheit ist übergriffig und zu unterbinden. Auf diese Weise wird dem Machtmissbrauch durch die stärkere, weil breiter aufgestellte Hierarchieebene vorgebeugt.

Insbesondere aber bei Infrastrukturprojekten ist es durchaus sinnvoll, allgemeine Standards zu entwickeln und größere Strukturen aufzubauen. Dies kann aber nur dort geschehen, wo eine entsprechende Anfrage gestellt wird, für die natürlich geworben werden kann.

Beispielsweise mag es sinnvoll sein, Kompetenzen zur Landesverteidigung zu bündeln, wirtschaftliche Kooperationen einzugehen und vieles mehr. Ob und inwieweit eine untergeordnete Einheit hier Kompetenzen abgibt und allgemeine Leistungen dafür erhält, muss im Einzelfall entschieden werden. In Konsequenz kann das bedeuten, dass Leistungen der Allgemeinheit für einen Teilbereich nicht zur Verfügung stehen, weil sie nicht gewollt sind.

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